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Recht ist menschengemacht und daher immer auch im Wandel begriffen. Was für Gesellschaften vor hundert Jahren rechtens war, trifft möglicherweise auf jetzige Generationen nicht mehr zu. In diesem Abschnitt der Homepage wollen wir Interessierte an wichtigen Neuerungen aus der Welt der Juristerei teilhaben lassen und unsere Einschätzung dazu präsentieren.
Beendigung von Mietverträgen
Montag, 01.12.2023
Wolfgang Blum
Die Beendigung von Mietverträgen führt in der Praxis immer wieder zu einigen Verwirrungen. Ein Mietvertrag kann entweder durch beide Parteien einvernehmlich beendet werden, durch die rechtserhebliche Handlung einer Vertragspartei oder durch Zeitablauf.
Bei der Beendigungshandlung einer Vertragspartei wird wiederum zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Während jedes Dauerschuldverhältnis – also auch der Mietvertrag – außerordentlich von einer Vertragspartei gekündigt werden kann (wenn außerordentliche Gründe vorliegen), kann jedoch nicht jeder Mietvertrag ordentlich gekündigt werden. Dies richtet sich danach, ob der Mietvertrag auf unbestimmte oder auf bestimmte Dauer eingegangen wurde. Da befristete Mietverträge prinzipiell für beide Vertragsparteien über die gesamte Vertragsdauer hinweg verbindlich sind, können diese befristeten Verträge daher – wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird – nicht ordentlich gekündigt werden. Frei nach Schillers „Drum prüfe wer sich ewig bindet“ hat der Vermieter daher insbesondere bei Wohnraummietverträgen besonderes Augenmerk auf die Person des Mieters zu legen.
Persönliche Einvernahme im Asylverfahren
Montag, 13.11.2023
Wolfgang Blum
Muss ein Asylwerber im Verfahren um die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung persönlich einvernommen werden, oder reicht es aus, wenn ihm die Möglichkeit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt wird?
Diese Frage wird in einer aktuell beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen außerordentlichen Revision aufgeworfen. Dabei geht es nach Ansicht des Revisionswerbers um die grundlegende Frage, ob die verfassungsrechtlich geschützten Rechte auf ein faires Verfahren und auf rechtliches Gehör eine persönliche Einvernahme zwingend nötig machen, da ein Asylwerber nur so die Möglichkeit hat, die Begründetheit des Ansuchens um Gewährung einer Aufenthaltsberechtigung darzutun.
Mit Spannung darf somit der Ausgang des Revisionsverfahrens erwartet werden, da die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zukunftsweisend für die Praxis des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl und des Bundesverwaltungsgerichtes sein dürfte.
Mündliche Verhandlung als Videokonferenz
Montag, 03.10.2023
Wolfgang Blum
Am 20.07.2023 wurde ein Bundesgesetz kundgemacht, das die Behörde ermächtigt, in Verwaltungsverfahren die mündliche Verhandlung als Videokonferenz durchführen.
Diese Möglichkeit soll der Verfahrensökonomie dienen und Verfahren letztlich beschleunigen. Aus Sicht der Praxis ist ein sorgfältiger Umgang mit dieser neuen Möglichkeit gefordert, weil
Nicht alles, was gesetzlich zulässig ist, erfüllt den Zweck, vor allem wenn es um grundrechtlich geschützte Güter, wie das rechtliche Gehör und das faire Verfahren aber auch um den Versuch eines Konsenses geht.
Pflegekräfte gehen nicht leer aus
Montag, 04.09.2023
Wolfgang Blum
Die Testierfreiheit ist in der österreichischen Rechtsordnung ein hohes Gut. Diesen Grundsatz untermauerte unlängst der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung, in welcher er einen außerordentlichen Revisionsrekurs mangels erheblicher Rechtsfrage zurückwies. Die Rekurswerberin, die im Testament ihres verstorbenen Mannes nicht bedachte Ehegattin, begehrte in ihrem Rechtsmittel die Unwirksamkeit des Testaments ihres Gatten, welcher darin seine Pflegerin und deren Ehemann als seine Erben eingesetzt hat. Sie brachte zusammengefasst vor, dass in der aufgrund der Gewerbeordnung 1994 erlassenen Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung normiert wird, dass Pfleger:Innen ihre berufliche Stellung nicht zur Erlangung persönlicher Vorteile missbrauchen dürfen. Weiters ist es ihnen untersagt, Leistungen ohne gleichwertige Gegenleistungen entgegenzunehmen. Der OGH stellte sich hinter die Vorinstanzen und betrachtete deren Ansicht, wonach eine Auslegung der Verordnung ergeben würde, dass der Schutz der betreuten Person im Hinblick auf einen erst nach deren Tod eintretenden Vermögenszuwachs nicht mehr geboten ist, als nicht korrekturbedürftig.
Neue Spuren - K3
Montag, 01.03.2021
Wolfgang Blum
Oft wurde ich in den letzten Wochen gefragt, was der Grund meiner Neuorientierung ist. Eine Frage, die ich gerne beantworte.
In meinen Anfängen als Anwalt war ich als Juniorpartner in der damals größten Kanzlei Vorarlbergs tätig und konnte dort viel lernen. Mit der Zeit wollte ich aber meine eigenen Ideen umsetzen und wiederum eine größere Kanzlei aufbauen – was dann ja auch geschehen ist. Und nun ist wieder die Zeit für ein neues Kapitel gekommen: Ab jetzt möchte ich in Strukturen arbeiten, die freier und flexibler sind. Leben ohne Arbeiten ist für mich nicht vorstellbar. Ich arbeite gerne und möchte dies auch noch viele Jahre tun – aber eben in neuer Umgebung. Dafür steht unsere Marke K3: für meine dritte Kanzlei, die ich als selbstständiger Anwalt betreibe.
Gleichzeitig steht K3 aber auch für jene Prinzipien, nach denen wir unser tägliches Schaffen ausrichten: Kompetent – Konstant – Klar
Das sind seit jeher Grundsätze meiner Arbeit, die natürlich auch weiterhin gelten.
W. Blum Rechtsanwalts GmbH
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